- Twinghof
- ∙Twịng|hof, der [mhd. twinchof]: [befestigter] Herrenhof, dem Güter von Hörigen unterstellt sind: seit Menschendenken war kein T. hier, und fest war keine Wohnung als das Grab (Schiller, Tell I, 4).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.